Montag, Juni 08, 2009

Gerne unterschätzt: Die Bestandskundenakquise

Einmal aufwändig einen Neukunden gewonnen, aber dann zu wenig Umsatz generiert? Schade. Denn der Aufwand, einen Neukunden zu gewinnen ist deutlich höher, als in einer bestehenden Kundenbeziehung für mehr Umsatz zu sorgen: immerhin wurde der Kontakt zum Kunden schon hergestellt, ist das Unternehmen bekannt und wurde gegenseitiges Vertrauen aufgebaut.
Und doch wird die Bestandskundenakquise sehr oft vernachlässigt. Nicht unverständlich: geht man doch gerne davon aus, dass der zufriedene Kunde sich von selbst melden wird, wenn er etwas braucht. Doch tut er das dann auch wirklich? Kauft er häufiger als das eine Mal? Und ist er überhaupt zufrieden? Kennt er Ihre gesamte Produktpalette oder wendet er sich im Bedarfsfall unwissend an die Konkurrenz?

Unser Outbound-Team bringt Licht ins Dunkel und schafft in diesen Punkten Klarheit für Sie.
Wir qualifizieren Adressen, führen Bedarfsanalysen und Kundenbefragungen durch, vereinbaren Termine und telefonieren Angebote nach. Gerne übernehmen wir auch das Reklamationsmanagement und Zufriedenheitsbefragungen für Sie oder reaktivieren verlorene, ehemalige Kunden - alles mit dem Ziel, Ihre vorhandene Adressbasis optimal zu nutzen.
Und das bedeutet schlussendlich mehr Umsatz und Gewinn durch Ihre Bestandskunden.

Typische Call-Center-Dialoge und mechanische Telefonverkäufer werden Sie bei uns nicht finden. Unser Team führt authentische, niveauvolle und freundliche Gespräche. Damit erzielen wir überdurchschnittliche Erfolge - für Sie und Ihr Wachstum. Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage unter: 0800 835 373 673 oder per E-Mail an rebekka.paul@telesense.de.

Foto: © memephoto / PIXELIO

Donnerstag, April 16, 2009

Telefonwerbung – neue Gesetzesänderung verlässt den Bundestag


Der Bundestag hat letzte Woche erneut die Gesetze zum Thema Verbraucher-Telefonwerbung drastisch verschärft. Zwar muss diese Änderung noch den Bundesrat passieren, was voraussichtlich im Monat Mai erfolgen wird, ist dort aber nicht mehr zustimmungspflichtig, d.h. die Änderungen werden am Tag nach der Verkündung im Bundesrat ohne Übergangsfrist sofort gültig. Wir werden Sie selbstverständlich über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Da das Thema Telefonwerbung nicht nur Call-Center betrifft, sondern jegliche Form telefonischer Akquise, wollen wir Sie bereits hier kurz über die Änderungen informieren, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können.
Falls Ihnen diese Neuerungen kompliziert erscheinen – womit Sie sicher nicht allein dastehen: die Telesense übernimmt sehr gerne die praktische Umsetzung für Sie. Die Änderungen im Einzelnen:

1. Bei allen ausgehenden Anrufen muss die Nummer des anrufenden Unternehmens angezeigt werden. Es ist also bei einer Beauftragung eines Call-Centers/ Dienstleisters nicht mehr möglich, die Nummer des beauftragenden Unternehmens anzuzeigen. Stattdessen muss nun immer die Nummer des Call-Centers angezeigt werden.

2. Werbeanrufe sind künftig nur zulässig, wenn der Angerufene vorher und ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Damit ist es nicht mehr möglich, nachträgliche Einwilligungen bzw. Einwilligungen aus einem anderen Zusammenhang zu nutzen.

3. Verträge, die am Telefon geschlossen werden, unterliegen grundsätzlich einem Widerrufsrecht. Nun gilt dies auch für Verträge zur Lieferung von Zeitungen/ Zeitschriften sowie Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, was bisher nicht der Fall war. Das Widerrufsrecht ist dabei unabhängig davon, ob der Werbeanruf unerlaubt war oder nicht.

4. Das 2 bzw. 4-wöchige Widerrufsrecht beginnt nicht, bevor der Verbraucher in Schriftform (E-Mail/ Fax/ Brief) über seine Widerrufsrechte informiert worden ist. 4-wöchig ist die Frist immer bei unerlaubten Werbeanrufen.

5. Solange der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht schriftlich informiert wurde, gilt von nun an das Widerrufsrecht zeitlich unbegrenzt. Bislang erlosch das Widerrufsrecht, sobald die Dienstleistung des Vertrags mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat.

6. Weiterhin muss ein Verbraucher eine erbrachte Leistung aus einem begonnenen und dann widerrufenen Vertrag nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsabschluss auf diese Pflicht hingewiesen wurde und er dennoch eingewilligt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird.

7. Im Falle eines Anbieterwechsels darf von nun an der neue Anbieter den Verbraucher nur gegenüber dem bisherigen Anbieter vertreten, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Die Abwicklung eines Anbieterwechsels („wir kümmern uns um alles“) kann also telefonisch nicht mehr beauftragt werden

Donnerstag, März 12, 2009

Es rechnet sich, Telesense zu beauftragen - Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbefragung


Erst einmal ein herzliches Dankeschön an die zahlreichen Teilnehmer der Kundenbefragung, die die Telesense Kommunikation GmbH in eigener Sache alljährlich durchführt – auch für die Ideen und Anregungen, die dabei zur Sprache kamen! In den nächsten Wochen wird das Qualitätsmanagement fleißig an der Umsetzung der Ergebnisse arbeiten. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

Der Trend, in dessen Aufwind sich das Unternehmen seit seiner Gründung 2003 befindet, ist ungebrochen: 94%* der Befragten würden die Telesense Kommunikation GmbH wieder beauftragen und 96% würden das Unternehmen weiterempfehlen. Dieses Ergebnis motiviert das ganze Team. Besonders stolz ist Telesense-Geschäftsführer Dirk Gawlitza darauf, dass für 92% der Kunden von My Mobile Office, My Shop Hotline und der weiteren Sekretariats-Dienstleistungen die Investition in die Telesense den erwarteten Mehrwert geschaffen hat. Es rechnet sich also, die Telesense zu beauftragen! Auch die Qualität der Gesprächsannahme, die Erreichbarkeit, die Zuverlässigkeit und die transparente Rechnungsstellung haben Bewertungen im oberen 80%-Bereich erhalten.

„Man gewinnt immer, wenn man erfährt, was andere von uns denken“ heißt es bei Goethe. Insofern war es für das Telesense-Team auch wichtig, zu erfahren, dass das Kundenportal, die Anrufernotizen sowie die Themen „Umgang mit meinen Kunden", „Eingehen auf meine speziellen Bedürfnisse" und „Reklamationsbearbeitung“ nur von 60-80% als sehr gut bewertet wurden. Von Seiten der Auftraggeber wurden an dieser Stelle auch konkrete Wünsche und Anregungen formuliert, die ausgewertet und sehr fokussiert umgesetzt werden. Dies nicht zum ersten Mal: Das Kundenportal www.my-mobile-office.com wurde eingerichtet, nachdem im Rahmen einer Kundenbefragung ein direkter Zugriff auf das mobile Sekretariat gewünscht wurde.

* alle %-Angaben sind die Summe der Bewertungen „sehr gut“ und „gut“

Donnerstag, Februar 26, 2009

Das Kundenportal von My Mobile Office in neuem Design

My Mobile Office – seit Februar erstrahlt auch der Kundenbereich des komfortablen Sekretariatsservices in neuem Glanz. Eine aufgefrischte Struktur und eine helle, freundliche Farbgestaltung begrüßen Sie nun auf Ihrer Einstellungsseite.

Ihre Einstellungsoptionen finden Sie wie gewohnt vor: Der Begrüßungstext, Ihre Unternehmensdaten und die Art und Weise, wie Sie über Ihre Anrufe benachrichtigt werden sowie der aktuelle Abwesenheitsgrund können wie bereits bekannt eingestellt werden.

In den kommenden Monaten wird My Mobile Office noch funktioneller: Unser IT-Team arbeitet daran, dass bald auch die Informationen zu Ihrem Tarif sowie sämtliche, zu My Mobile Office hinzu buchbaren Zusatzoptionen online eingesehen und gebucht werden können.

Diese Nachricht und weitere, interessante Neuigkeiten lesen Sie auch auf www.kommunikation-bewegt.info

Donnerstag, Februar 12, 2009

Interview mit Telesense-Chef Dirk Gawlitza




In der aktuellen Ausgabe des IHK-Magazins Berliner Wirtschaft steht Dirk Gawlitza Rede und Antwort zum Thema Callcenter-Standort Berlin.
Das vollständige Interview gibt es hier